Ältere Menschen
Wenn das Gehen, Treppen oder die Fahrt in die Praxis schwerfallen.
Wenn Ihnen der Weg in die Praxis schwerfällt, komme ich zu Ihnen nach Hause. Ich behandle Ihre Füße dort mit derselben Sorgfalt wie in meiner Praxis in Hennen. Rufen Sie an, gern auch als Angehörige.
Für wen
Hausbesuche sind für Patientinnen und Patienten gedacht, die nicht in die Praxis kommen können.
Wenn das Gehen, Treppen oder die Fahrt in die Praxis schwerfallen.
Zum Beispiel nach einer Operation, mit Rollator oder im Rollstuhl.
Regelmäßige, behutsame Fußpflege, auch wenn Sie das Haus kaum verlassen.
Sie können den Termin gern für einen Menschen vereinbaren, den Sie betreuen.
Oft sind es die Tochter, der Sohn, der Partner oder die Nachbarin, die merken, dass die Füße Pflege brauchen. Sie können den Hausbesuch gern für einen Menschen vereinbaren, den Sie betreuen. Bitte sprechen Sie vorher mit ihm oder ihr darüber, damit der Besuch keine Überraschung ist.
Am Telefon helfen mir ein paar Angaben:
Wenn es für Ihre Angehörige oder Ihren Angehörigen angenehmer ist, können Sie beim Hausbesuch gern dabei sein.
Sie rufen mich an, für sich oder für einen Angehörigen. Wir besprechen Ihr Anliegen, den Ort und einen passenden Termin.
Bei Ihnen zu Hause sprechen wir zuerst über Beschwerden, Vorerkrankungen und Medikamente.
Ich schaue mir beide Füße genau an und behandle dann behutsam. Sie sitzen dabei bequem, zum Beispiel in Ihrem Sessel.
Sie bekommen Pflegetipps für zu Hause, gern auch für Angehörige oder Pflegende, und auf Wunsch gleich den nächsten Termin.
Planen Sie für den ersten Besuch etwas mehr Zeit ein.
Beim Hausbesuch geht es vor allem um die regelmäßige Pflege Ihrer Füße, ähnlich wie bei der medizinischen Fußpflege in der Praxis. Dazu gehören zum Beispiel:
Bei Diabetes behandle ich besonders behutsam. Mehr dazu lesen Sie auf der Seite Fußpflege bei Diabetes. Geht es um die Behandlung einer Erkrankung, arbeite ich auf ärztliche Verordnung bzw. in Abstimmung mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Manche Behandlungen lassen sich in der Praxis besser durchführen als im Wohnzimmer. Ob alles, was Sie brauchen, auch bei Ihnen zu Hause möglich ist, besprechen wir vorher am Telefon.
Legen Sie bitte bereit, was davon vorhanden ist:
Hilfreich sind außerdem ein bequemer Sitzplatz und gutes Licht. Was ich sonst noch brauche, sage ich Ihnen am Telefon.
Meine Praxis liegt in der Ahornstraße 2 in Iserlohn-Hennen. Unterwegs bin ich unter anderem in Iserlohn, Hennen, Rheinen, Letmathe und Schwerte. Ob ich auch zu Ihnen komme, hängt davon ab, wie viele Patientinnen und Patienten ich in Ihrem Ort betreue. Nennen Sie mir einfach Ihren Ort, dann klären wir es am Telefon.
Den Preis für die Behandlung und den Hausbesuch nenne ich Ihnen vorab am Telefon. So wissen Sie vor dem Termin, was auf Sie zukommt.
Meine Praxis ist für gesetzlich Versicherte zugelassen. Mit ärztlicher Verordnung übernimmt die Krankenkasse die Kosten bei diabetischem Fußsyndrom, bei Nervenschäden an den Füßen (Neuropathie), bei einem Querschnittsyndrom und bei eingewachsenen Zehennägeln, die mit einer Nagelkorrekturspange behandelt werden. Bringen Sie die Verordnung einfach zum ersten Termin mit. Ab 18 Jahren gilt die gesetzliche Zuzahlung (10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung). Privatversicherte und Selbstzahler sind ebenso willkommen.
Ist der Hausbesuch ärztlich verordnet, übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für den Hausbesuch, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.
Sind Sie privat versichert, bekommen Sie von mir eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung oder Beihilfe einreichen können.
Wichtig: Gibt es am Fuß eine offene Stelle, eine Wunde oder eine Entzündung? Dann wenden Sie sich bitte zuerst an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.
Alle Wege zu mir finden Sie auf der Seite Kontakt.
Gut zu wissen
Hausbesuche sind möglich, zum Beispiel wenn Sie nicht in die Praxis kommen können. Ich fahre unter anderem nach Iserlohn, Hennen, Rheinen, Letmathe und Schwerte. Nennen Sie mir Ihren Ort, dann klären wir am Telefon, ob ein Besuch passt.
Ja, gern. Rufen Sie mich an, dann besprechen wir das Anliegen und einen Termin. Bitte sprechen Sie vorher mit Ihrer Angehörigen oder Ihrem Angehörigen darüber.
Für die Pflege Ihrer Füße, also Nägel, Hornhaut und Hühneraugen, brauchen Sie kein Rezept. Geht es um die Behandlung einer Erkrankung, arbeite ich auf ärztliche Verordnung bzw. in Abstimmung mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie mich einfach an.
Mit einer ärztlichen Verordnung übernimmt die Krankenkasse die Kosten bei diabetischem Fußsyndrom, bei Nervenschäden an den Füßen (Neuropathie), bei einem Querschnittsyndrom und bei eingewachsenen Zehennägeln, die mit einer Nagelkorrekturspange behandelt werden. Meine Praxis ist für gesetzlich Versicherte zugelassen. Ab 18 Jahren zahlen Sie die gesetzliche Zuzahlung: 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung. Reine Fußpflege ohne diese Diagnosen ist keine Kassenleistung.
Das hängt von Ihrem Tarif ab. Sie bekommen von mir eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung oder Beihilfe einreichen können. Fragen Sie am besten vorher dort nach, ob und unter welchen Bedingungen erstattet wird.
Das ist unterschiedlich. Häufig liegen zwischen zwei Behandlungen vier bis sechs Wochen. Was für Ihre Füße sinnvoll ist, besprechen wir beim ersten Termin.
Rufen Sie mich bitte an oder schreiben Sie mir per WhatsApp, möglichst 24 Stunden vorher. Dann kann ich den Termin an jemand anderen vergeben, der darauf wartet.
Weitere Leistungen
Rufen Sie an, für sich selbst oder für einen Menschen, der Ihnen nahesteht. Gemeinsam finden wir einen Termin.