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Praxis für Podologie Masoumeh Shojaei 0151 57847258

Eingewachsener Zehennagel: Behandlung mit Nagel­korrektur­spange

Drückt der Nagelrand in die Haut, wird oft schon der Schuh unangenehm. Eine Nagelkorrekturspange, also eine kleine Spange auf dem Nagel, kann helfen, ohne Operation. Ich habe dazu die Fortbildung des Deutschen Verbands für Podologie (ZFD) für die Stadien 2 und 3 besucht.

Großer Zeh mit einer durchsichtigen Nagelkorrekturspange auf einem weißen Handtuch

Was ist eine Nagelkorrekturspange?

Eine Nagelkorrekturspange ist eine kleine Spange, die auf den Zehennagel gesetzt wird. Sie soll den Nagel sanft anheben und so den Druck vom Nagelrand nehmen. Ziel ist, dass der Nagel nach und nach flacher wächst und nicht mehr in die Haut drückt.

Die Behandlung kommt ohne Operation aus. Es gibt verschiedene Arten von Nagelkorrekturspangen. Ich arbeite unter anderem mit Klebespangen, die auf den Nagel geklebt werden. Welche Spange für Sie passt und wie sie funktioniert, erkläre ich Ihnen nach dem Befund, bevor ich anfange.

Behandschuhte Finger untersuchen den Rand eines Großzehennagels
Zuerst schaue ich mir den Nagel und den Nagelrand genau an.

Für wen kommt die Spange infrage?

Vielleicht erkennen Sie sich in einem dieser Punkte wieder:

  • Der Rand Ihres Zehennagels drückt in die Haut, oft am großen Zeh.
  • Die Haut am Nagelrand ist gerötet, geschwollen oder empfindlich.
  • Schuhe drücken genau an dieser Stelle.
  • Ihr Nagel ist stark gewölbt (Rollnagel) und wächst immer wieder ein.

Ob eine Spange für Sie geeignet ist, schaue ich mir an und bespreche es mit Ihnen. Ein eingewachsener Nagel ist eine Erkrankung. Die Behandlung erfolgt auf ärztliche Verordnung bzw. in Abstimmung mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Sie haben noch keine Verordnung? Rufen Sie mich gern an, dann besprechen wir, wie Sie vorgehen können.

Meine Fortbildung zur Nagelkorrekturspange

Zur Behandlung mit der Nagelkorrekturspange habe ich eine Fortbildung des Deutschen Verbands für Podologie (ZFD) für die Stadien 2 und 3 besucht. Die Stadien beschreiben, wie weit ein eingewachsener Nagel fortgeschritten ist.

  • Fortbildung Deutscher Verband für Podologie (ZFD), Landesverband West: „Behandlung mit der Nagelkorrekturspange i. d. Stadien 2 & 3“
  • Staatlich anerkannte Podologin (Erlaubnis erteilt durch den Kreis Unna)

So läuft die Behandlung ab

  1. Gespräch und Befund

    Ich frage nach Ihren Beschwerden, Vorerkrankungen und Medikamenten und schaue mir den Nagel und die Haut am Nagelrand genau an. Dann besprechen wir, ob eine Spange infrage kommt.

  2. Spange aufsetzen

    Ich bereite den Nagel vor, passe die Spange an und setze sie auf. Das geht in der Regel ohne Betäubung. Ich erkläre Ihnen jeden Schritt.

  3. Kontrolltermine

    In regelmäßigen Abständen schaue ich nach Ihrem Nagel. Bei Bedarf passe ich die Spange an oder wechsle sie.

  4. Abschluss und Tipps

    Zum Schluss zeige ich Ihnen, wie Sie Ihre Zehennägel schneiden und worauf Sie bei Schuhen achten. Das kann helfen, einem erneuten Einwachsen vorzubeugen.

Wie lange dauert es, und tut es weh?

Eine Spangenbehandlung dauert in der Regel mehrere Monate, mit Kontrollterminen dazwischen. Wie lange es bei Ihnen dauert, hängt vom Nagel ab, denn ein Zehennagel wächst langsam.

Das Aufsetzen der Spange geht in der Regel ohne Betäubung. Wenn Ihnen etwas unangenehm ist, sagen Sie es mir bitte, ich arbeite so behutsam wie möglich.

Wann Sie zuerst zur Ärztin oder zum Arzt gehen sollten: Ist der Zeh stark entzündet oder eitert er, gehen Sie bitte zuerst zu Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Das gilt auch, wenn Sie Diabetes haben und eine offene Stelle oder Wunde am Fuß bemerken. Ist das abgeklärt, kann eine Spangenbehandlung in Abstimmung mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt infrage kommen.

Was Sie selbst tun können

  • Schneiden Sie Ihre Zehennägel gerade und nicht zu kurz, die Ecken nicht rund.
  • Tragen Sie Schuhe, die vorne genug Platz für die Zehen lassen.
  • Schneiden Sie eingewachsene Nagelecken bitte nicht selbst heraus. Lassen Sie sich lieber beraten.

Haben Sie Diabetes? Dann lesen Sie gern auch meine Hinweise zur Fußpflege bei Diabetes.

Kosten und Krankenkasse

Die Behandlung eines eingewachsenen Zehennagels mit einer Nagelkorrekturspange ist mit ärztlicher Verordnung eine Kassenleistung. Meine Praxis ist für gesetzlich Versicherte zugelassen. Bringen Sie die Verordnung einfach zum ersten Termin mit. Ab 18 Jahren gilt die gesetzliche Zuzahlung (10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung).

Zahlen Sie die Behandlung selbst, nenne ich Ihnen den Preis vorab am Telefon. Er richtet sich nach der Behandlung, die Sie brauchen. So wissen Sie vor dem Termin, was auf Sie zukommt.

Am schnellsten erreichen Sie mich am Telefon. Alle Wege zu mir und die Anfahrt finden Sie auf der Kontaktseite.

Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Mein Zehennagel ist eingewachsen. Muss das operiert werden?

Nicht unbedingt. Eine Möglichkeit ist eine Nagelkorrekturspange, also eine Behandlung ohne Operation. Die kleine Spange wird auf den Nagel gesetzt und soll den Druck vom Nagelrand nehmen. Ob sie für Sie geeignet ist, schaue ich mir an und bespreche es mit Ihnen. Die Behandlung erfolgt auf ärztliche Verordnung bzw. in Abstimmung mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Ich habe dazu die Fortbildung des Deutschen Verbands für Podologie (ZFD) für die Stadien 2 und 3 besucht. Ist der Zeh stark entzündet oder eitert er, gehen Sie bitte zuerst zur Ärztin oder zum Arzt.

Wie lange dauert eine Spangenbehandlung, und tut sie weh?

In der Regel dauert sie mehrere Monate, mit Kontrollterminen dazwischen. Wie lange es bei Ihnen dauert, hängt vom Nagel ab. Das Aufsetzen der Spange geht in der Regel ohne Betäubung. Wenn Ihnen etwas unangenehm ist, sagen Sie es mir bitte, ich arbeite so behutsam wie möglich.

Brauche ich ein Rezept?

Für die Pflege Ihrer Füße, also Nägel, Hornhaut und Hühneraugen, brauchen Sie kein Rezept. Geht es um die Behandlung einer Erkrankung, arbeite ich auf ärztliche Verordnung bzw. in Abstimmung mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie mich einfach an.

Wann übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten?

Mit einer ärztlichen Verordnung übernimmt die Krankenkasse die Kosten bei diabetischem Fußsyndrom, bei Nervenschäden an den Füßen (Neuropathie), bei einem Querschnittsyndrom und bei eingewachsenen Zehennägeln, die mit einer Nagelkorrekturspange behandelt werden. Meine Praxis ist für gesetzlich Versicherte zugelassen. Ab 18 Jahren zahlen Sie die gesetzliche Zuzahlung: 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung. Reine Fußpflege ohne diese Diagnosen ist keine Kassenleistung.

Ich bin privat versichert. Zahlt meine Versicherung?

Das hängt von Ihrem Tarif ab. Sie bekommen von mir eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung oder Beihilfe einreichen können. Fragen Sie am besten vorher dort nach, ob und unter welchen Bedingungen erstattet wird.

Lassen Sie Ihren Nagel ansehen.

Rufen Sie mich an. Ich schaue mir Ihren Nagel an und sage Ihnen ehrlich, ob eine Nagelkorrekturspange für Sie infrage kommt.